
Pflichtbeiträge, die nach 1991 während einer Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung liegen, werden durch eine zusätzliche Gutschrift aufgewertet. Voraussetzung ist, dass der erzielte Verdienst unter dem Durchschnitt liegt. Die Gutschrift beläuft sich auf die Hälfte des erzielten Verdienstes, höchstens jedoch auf den an 100% des Durchsch...
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